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Neue Vorschriften zur Erteilung von Baugenehmigungen.

الكاتبabdulrahman-mustafaتاريخ النشر
Neue Vorschriften zur Erteilung von Baugenehmigungen.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung.

Der Erlass legt fest, dass die Erteilung von Baugenehmigungen den Bestimmungen über die Bedingungen für die Erteilung von Baugenehmigungen gemäß Artikel 44 Absatz 1 des Baugesetzes von 2025 entsprechen muss, wobei folgende spezifische Bestimmungen gelten:

1. Es muss dem im Grundstücksrecht festgelegten und in den rechtlichen Grundstücksdokumenten gemäß Artikel 55 dieses Dekrets festgelegten Zweck der Grundstücksnutzung entsprechen.

2. Die Bauplanung im Bauantrag muss den Bestimmungen von Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe b des Baugesetzes 2025 entsprechen, insbesondere:

a) Bauwerke, die zu Investitionsbauprojekten gehören: müssen einem der in Artikel 26 Absatz 1 dieses Dekrets vorgeschriebenen entsprechenden Planungstypen entsprechen;

b) Einzelne Wohngebäude von Haushalten und Einzelpersonen müssen einem der in Artikel 26 Absatz 1 Nummern g, h und i dieses Dekrets vorgeschriebenen entsprechenden Planungstypen entsprechen;

c) Arbeiten, die unmittelbar der landwirtschaftlichen Produktion dienen und den Vorschriften des Volkskomitees der Provinz gemäß Artikel 178 Absatz 3 des Landgesetzes von 2024 entsprechen.

3. Gewährleistung der baulichen Sicherheit des Gebäudes und angrenzender Bauwerke sowie Einhaltung der Anforderungen an Umweltschutz, Brandschutz und Brandbekämpfung; Gewährleistung der Sicherheit der technischen Infrastruktur, Schutzkorridore für Bewässerungsanlagen, Deiche, Energie- und Verkehrsanlagen, historischer und kultureller Denkmäler, Sehenswürdigkeiten, Welterbestätten , Kulturlandschaften und zugehöriger Kulturräume; Sicherstellung von Sicherheitsabständen zu brennbaren, explosiven und gefährlichen Bauwerken sowie zu wichtigen Bauwerken im Zusammenhang mit der nationalen Verteidigung und Sicherheit. Einhaltung der Bestimmungen über die Bedingungen für die Erteilung von Baugenehmigungen gemäß dem Gesetz zum Schutz des kulturellen Erbes für Kulturwerke.

Bauvorhaben, die die öffentliche Sicherheit und Interessen erheblich beeinträchtigen, oder Projekte mit großflächigen und technisch komplexen Bauwerken müssen einer Planungsprüfung hinsichtlich der baulichen Sicherheit, der Einhaltung geltender technischer Vorschriften und Normen sowie weiterer im Bauvertrag vereinbarter Aspekte unterzogen werden. Projekte, die gemäß dem Gesetz über Brandschutz, Brandbekämpfung und Rettung einer Brandschutzprüfung unterliegen, müssen einer Überprüfung ihrer Baupläne unterzogen werden, um die Einhaltung der im Gesetz über Brandschutz, Brandbekämpfung und Rettung festgelegten Brandschutzanforderungen sicherzustellen.

4. Die Bauplanung wurde gemäß den Bestimmungen des Baugesetzes 2025 und dieser Verordnung erstellt, geprüft und genehmigt. Die Planung von individuellen Wohngebäuden für Haushalte und Einzelpersonen muss jedoch den Bestimmungen der Verordnung über das Management der Bauqualität entsprechen.

5. Die Antragsunterlagen für eine Baugenehmigung müssen den in Artikel 57 dieses Dekrets festgelegten Vorschriften für die jeweilige Art des Bauvorhabens entsprechen.

Bedingungen für die Erteilung von Genehmigungen für Neubau, Reparatur, Renovierung und Verlegung von Bauwerken.

Der Erlass legt die Bedingungen für die Erteilung von Genehmigungen für den Bau, die Reparatur, die Renovierung und die Verlegung von Bauwerken fest, einschließlich:

1. Erfüllt die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung gemäß den vorstehenden Absätzen 1, 2, 3 und 4; im Falle einer Reparatur oder Renovierung unter Beibehaltung der bestehenden Größe und Funktion des Gebäudes müssen die Bestimmungen der vorstehenden Absätze 1, 3 und 4 eingehalten werden.

2. Der Plan für die Verlegung des Bauwerks muss die Sicherheit der Beschäftigten, die Sicherheit des verlegten Bauwerks und benachbarter Bauwerke, den Umweltschutz und den Schutz der technischen Infrastruktur gewährleisten.

3. Antragsunterlagen für eine Baugenehmigung zur Instandsetzung, Renovierung oder Verlegung eines Bauwerks gemäß Artikel 61 dieses Dekrets.

Voraussetzungen für die Erteilung einer befristeten Baugenehmigung.

1. Zu den allgemeinen Bedingungen für die Erteilung einer befristeten Baugenehmigung gehören:

a) in einem Gebiet gelegen, für das ein Bebauungsplan gemäß dem Gesetz über die Stadt- und Landplanung, ein Sektorplan oder ein detaillierter Sektorplan vorliegt, der von einer zuständigen staatlichen Stelle genehmigt und veröffentlicht wurde, der aber noch nicht umgesetzt wurde und für den noch keine Entscheidung über den Landerwerb durch eine zuständige staatliche Stelle getroffen wurde;

b) Im Einklang mit dem Umfang und der Laufzeit des Projekts, wie sie vom Volkskomitee der Provinz für jedes Gebiet festgelegt oder für bestimmte Projekte gemäß den Management- und Entwicklungsanforderungen und im Einklang mit dem Planungszeitraum genehmigt wurden;

c) im Einklang mit dem in den rechtlichen Grundstücksdokumenten des Investors, der die befristete Baugenehmigung beantragt, festgelegten Zweck der Grundstücksnutzung gemäß Artikel 55 dieses Dekrets;

d) Nach Ablauf der Baugenehmigung und Erlass des Bescheids über die Landgewinnung durch die zuständige Behörde verpflichtet sich der Investor, das Gebäude selbst abzureißen. Andernfalls erfolgt der Abriss zwangsweise, und der Investor trägt die gesamten Abrisskosten. Wird der Plan nicht innerhalb dieser Frist umgesetzt, darf der Investor das Gebäude bis zum Erlass des Bescheids über die Landgewinnung durch die zuständige Behörde weiter nutzen. Entschädigung, Unterstützung und Umsiedlung nach Landgewinnung und Abriss erfolgen gemäß den Bestimmungen des Grundstücksrechts.

2. Für Bauvorhaben, denen eine befristete Baugenehmigung erteilt wurde, müssen die in Ziffer 1 dieses Abschnitts und in den Ziffern 3 und 4 der oben genannten neuen Baugenehmigungsbedingungen festgelegten Bedingungen erfüllt werden.

3. Bei Bauvorhaben mit befristeter Baugenehmigung ist die ausstellende Behörde verpflichtet, den Bauherrn über eine mögliche Verlängerung der Gültigkeitsdauer zu informieren, falls die Genehmigung vor der Umsetzung der Planung abläuft. Benötigt der Bauherr weiterhin Neubauten oder Reparaturen und Sanierungen, wird eine befristete Baugenehmigung erteilt.

4. Für Bauvorhaben, die unter die in Absatz 1 dieses Abschnitts genannten Fälle fallen und für die bereits ein Flächennutzungsplan auf Gemeindeebene existiert, werden keine befristeten Baugenehmigungen für Neubauten erteilt; es werden nur befristete Baugenehmigungen für Reparatur- und Renovierungsarbeiten erteilt.

Hat die zuständige Behörde zwei Jahre nach Genehmigung des kommunalen Flächennutzungsplans weder einen Beschluss zur Aufhebung der Nutzungsrechte erlassen noch eine Nutzungsänderung gemäß dem veröffentlichten Flächennutzungsplan genehmigt, noch hat sie diesen angepasst, aufgehoben oder – falls angepasst oder aufgehoben, aber nicht öffentlich bekannt gegeben – eine befristete Baugenehmigung beantragt, so hat der Grundstücksnutzer das Recht, dies gemäß den Absätzen 2 und 3 dieses Abschnitts zu tun. Entzieht die zuständige staatliche Behörde das Land vor Ablauf der Baugenehmigung, so erfolgen Entschädigung, Räumung und Landgewinnung nach den Bestimmungen des Bodenrechts.

5. Das Provinzvolkskomitee erlässt spezifische Vorschriften über den Umfang und die Höhe von Neubauprojekten und Projekten, für die Genehmigungen für Reparatur und Renovierung beantragt werden, sowie über die Lebensdauer des Projekts als Grundlage für die Erteilung befristeter Baugenehmigungen.

6. Der Antrag auf eine Baugenehmigung ist für einen in Artikel 62 dieses Dekrets festgelegten Zeitraum gültig.

Befugnis zur Erteilung von Baugenehmigungen

Der Erlass sieht vor, dass das Volkskomitee auf Gemeindeebene Baugenehmigungen für Projekte der Klassen III und IV sowie für einzelne Wohngebäude von Haushalten und Einzelpersonen innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs erteilt (ausgenommen Projekte in Industrieparks, Exportverarbeitungszonen, Hightech-Zonen und Wirtschaftszonen ).

Die Verwaltungsräte von Industrieparks, Exportverarbeitungszonen, Hightech-Zonen und Wirtschaftszonen erteilen Baugenehmigungen für Projekte, die innerhalb der von ihnen verwalteten Industrieparks, Exportverarbeitungszonen, Hightech-Zonen und Wirtschaftszonen realisiert werden.

Das Bauministerium erteilt Baugenehmigungen für Projekte innerhalb der Provinz, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen.

Darüber hinaus enthält das Dekret auch Hinweise zur Feststellung der Befugnis zur Erteilung von Baugenehmigungen in folgenden Fällen:

Die für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständige Behörde ist auch diejenige, die die Befugnis hat, die von ihr erteilten Baugenehmigungen anzupassen, zu verlängern, neu zu erteilen, zu widerrufen und zu annullieren;

– Falls die zuständige Behörde, die die Baugenehmigung erteilt hat, die zu Unrecht erteilte Genehmigung nicht widerruft, entscheidet der Vorsitzende des Provinzvolkskomitees direkt über den Widerruf der Baugenehmigung;

– Bei Projekten mit mehreren Bauwerken unterschiedlicher Art und Klasse richtet sich die Zuständigkeit für die Erteilung von Baugenehmigungen nach dem Bauwerk mit der höchsten Klasse im Projekt.

– Wenn eine Anpassung der Bauplanung oder eine Reparatur und Renovierung eines Gebäudes zu einer Änderung der Gebäudeklassifizierung führt, richtet sich die Befugnis zur Erteilung einer Baugenehmigung nach der Gebäudeklassifizierung nach der Anpassung der Planung oder der Reparatur und Renovierung.

Bei Bauvorhaben, die in andere Bauvorhaben integriert sind oder Teil davon sind, richtet sich die Zuständigkeit für die Erteilung von Baugenehmigungen nach der Klassifizierung des Bauvorhabens, für das die Genehmigung beantragt wird.

Fälle, in denen Baugenehmigungen widerrufen oder annulliert werden.

Der Erlass sieht vor, dass Baugenehmigungen in folgenden Fällen widerrufen werden:

Die Baugenehmigung wurde unter Verstoß gegen das Gesetz erteilt;

– Der Investor behebt die Abweichungen von der Baugenehmigung nicht innerhalb der im Dokument zur Bearbeitung von Verstößen festgelegten Frist, wie von der zuständigen Behörde gefordert.

Dieser Erlass tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

Phuong Nhi

Quelle: https://phamgiatuc.chinhphu.vn/quy-dinh-moi-ve-cap-giay-phep-xay-dung-102260619232158492.htm