Das Dekret enthält detaillierte Regelungen zu Artikel 11 bezüglich der Strafregisterdatenbank und Artikel 14 bezüglich des Schutzes und der Speicherung der Strafregisterdatenbank sowie Leitlinien zur Verantwortung für die Bereitstellung von Strafregisterinformationen für den Aufbau der Strafregisterdatenbank, die Erstellung von Strafregistereinträgen, die Aktualisierung von Strafregisterinformationen, die Verfahren zur Beantragung von Strafregisterauszügen und die Nutzung und Verwendung von Strafregisterinformationen.
Das Ministerium für öffentliche Sicherheit ist für den Aufbau, die Verwaltung, den Betrieb, den Schutz und die Speicherung der Strafregisterdatenbank verantwortlich.
Das Dekret definiert insbesondere die Verantwortlichkeiten der Ministerien und Behörden beim Aufbau, der Verwaltung, dem Betrieb und der Vernetzung der Strafregisterdatenbank.
Gemäß den Vorschriften ist das Ministerium für öffentliche Sicherheit für die Leitung der Organisation und Durchführung des Aufbaus, der Verwaltung, des Betriebs, des Schutzes und der Speicherung der Strafregisterdatenbank im Einklang mit dem Gesetz verantwortlich.
Das Justizministerium , das Verteidigungsministerium und die zuständigen Behörden und Organisationen sind dafür verantwortlich, ihre nachgeordneten Einheiten anzuweisen, Informationen über Vorstrafenregister gemäß dem Strafregistergesetz und diesem Dekret bereitzustellen.
Die Datenbank für Strafregisterdaten wird zentral und nach dem Prinzip der Offenheit aufgebaut.
Hinsichtlich der Grundsätze für den Aufbau, den Schutz und die Speicherung der Strafregisterdatenbank legt das Dekret fest, dass der Aufbau, der Schutz und die Speicherung der Strafregisterdatenbank den Bestimmungen des Gesetzes über Strafregister, diesem Dekret und anderen Rechtsvorschriften über Daten, elektronische Transaktionen, Zugang zu Informationen, Cybersicherheit, Schutz personenbezogener Daten, digitale Transformation und obligatorischen Datenaustausch zwischen relevanten Stellen im politischen System entsprechen müssen.
Die Datenbank für Strafregisterdaten wird zentral aufgebaut; basierend auf dem Prinzip der Offenheit, um Konnektivität, Austausch und effiziente Nutzung gemäß dem Nationalen Digitalen Masterarchitektur-Rahmenwerk, dem Nationalen Datenarchitektur-Rahmenwerk, dem Nationalen Rahmenwerk für Datengovernance und -management sowie dem Gemeinsamen Datenwörterbuch zu gewährleisten; in Übereinstimmung mit technischen Standards und Vorschriften zu Daten, Informationstechnologie und verwandten Vorschriften sowie Standards zur Cybersicherheit und zur Wiederherstellung nach Vorfällen; aufgebaut, investiert, gewartet und aktualisiert nach wirtschaftlichen und technischen Normen, die von zuständigen staatlichen Stellen erlassen wurden; um Effizienz, Einfachheit und Komfort für Behörden, Organisationen und Einzelpersonen bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, Verwaltungsverfahren und anderer Aktivitäten zu gewährleisten.
Bereits in verbundenen und gemeinsam genutzten Datenbanken vorhandene Strafregisterdaten werden nicht erneut erfasst. Alle Datensätze werden hinsichtlich Zugriff, Bearbeitung und Aktualisierung protokolliert, um die Nachvollziehbarkeit von Änderungen und Datenschwankungen zu gewährleisten.
Informationsgruppen in der Strafregisterdatenbank
Der Erlass legt fest, dass die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Aufbau der Strafregisterdatenbank Folgendes umfassen:
– Empfang, Prüfung, Klassifizierung und Verarbeitung von Informationen aus Strafregistern;
– Ein Führungszeugnis erstellen;
– Aktualisierung der Strafregisterinformationen im bereits erstellten Strafregisterauszug;
– Aktualisieren Sie die Strafregisterinformationen der betreffenden Person in der Strafregisterdatenbank.
Die Strafregisterdatenbank umfasst folgende Informationsgruppen:
– Gemäß Artikel 2 Absatz 4a des Gesetzes über Strafregister werden personenbezogene Daten in einem Strafregister erfasst. Insbesondere werden Informationen über die Personenkennziffer oder, falls keine Personenkennziffer verfügbar ist, die Passnummer als primäre Information für die Verknüpfung, den Abgleich und die Synchronisierung der Daten mit der nationalen Bevölkerungsdatenbank verwendet;
– Informationen aus dem Strafregister bezüglich Verurteilungen, Status der Strafvollstreckung und Löschung von Verurteilungen;
– Informationen über Verbote, ein Amt zu bekleiden, Unternehmen oder Genossenschaften zu gründen oder zu leiten.
Die Strafregisterdatenbank muss die Historie der Datenaktualisierungen und -anpassungen einschließlich Zeitpunkt, Inhalt und verantwortlicher Stelle aufzeichnen, um die Überprüfung, den Abgleich und die Rückverfolgung des Datenursprungs zu erleichtern und die Integrität und Transparenz der Datenverwaltung zu gewährleisten.
Methoden zur Verbindung und zum Austausch von Daten
Die Strafregisterdatenbank ist mit der nationalen integrierten Datenbank verbunden und teilt Daten mit dieser über vernetzte, automatisierte Datenaustauschmethoden und -plattformen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Daten für den richtigen Zweck, innerhalb der richtigen Behörde, im richtigen Umfang, für die richtige Zielgruppe und in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten verwendet werden.
Die Verknüpfung und der Datenaustausch zwischen der Strafregisterdatenbank und verwandten spezialisierten Datenbanken zum Aufbau der Strafregisterdatenbank ist eine obligatorische Tätigkeit, die mit folgenden Methoden durchgeführt wird:
Die Konnektivität wird über die Nationale Datenkoordinierungsplattform (NDOP) und festgelegte sichere Verbindungspunkte hergestellt;
Die Datenextraktion und -abfrage erfolgen über Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) gemäß den Standards und Verfahren, die von der zuständigen Behörde für die Ausstellung von Strafregisterauszügen (Ministerium für öffentliche Sicherheit) und den spezialisierten Datenbankverwaltungsstellen der Ministerien und Sektoren herausgegeben werden.
– Automatische Synchronisierung der Daten zwischen den Informationssystemen des Justizministeriums, des Verteidigungsministeriums und verwandter Sektoren mit der Strafregisterdatenbank.
Die Übermittlung von Strafregisterdaten als elektronische Datennachrichten hat gemäß dem Gesetz über elektronische Transaktionen Rechtsgültigkeit.
Behörden und Organisationen dürfen die erneute Übermittlung von Strafregisterinformationen nicht verlangen, wenn diese Informationen bereits in der Strafregisterdatenbank vorhanden, verknüpft und ausgetauscht wurden. Ist eine Überprüfung oder Bewertung der Richtigkeit der Informationen erforderlich oder sind die erhaltenen Informationen unvollständig oder fehlerhaft, kann die zuständige Behörde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zusätzliche Informationen und Dokumente anfordern.
Vor der Anbindung und dem Datenaustausch mit der Strafregisterdatenbank müssen spezialisierte Datenbanken die Informationssicherheit gewährleisten und technische Standards erfüllen, die mit der Strafregisterdatenbank kompatibel sind; die ausgetauschten Daten müssen sauber, genau und vollständig sein; einen legitimen Ursprung haben, von zuständigen Behörden überprüft werden; und den aktuellen Rechtsstatus genau widerspiegeln und alle notwendigen Informationsfelder enthalten.
Der Erlass besagt, dass das Ministerium für öffentliche Sicherheit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für den Empfang, die Prüfung, die Verarbeitung und die Aktualisierung von Informationen in der Strafregisterdatenbank zuständig ist.
Ministerien und Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Pflichten Informationen gemäß Artikel 15, 33 und 36 des Strafregistergesetzes generieren, sind verpflichtet, diese Informationen unverzüglich in ihren jeweiligen Fachdatenbanken anzulegen, zu aktualisieren und zu digitalisieren, um sie mit der vom Ministerium für Öffentliche Sicherheit geführten Strafregisterdatenbank auszutauschen und zu synchronisieren. Der Datenaustausch und die Synchronisierung müssen innerhalb eines Werktages nach Aktualisierung der Informationen in der Fachdatenbank abgeschlossen sein.
Phuong Nhi
Quelle: https://baochinhphu.vn/co-so-du-lieu-ly-lich-tu-phap-bao-gom-3-nhom-thong-tin-102260622151306145.htm